Apr.
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2 Meldung der SchülerInnenzahlen

Zum Anmeldezeitpunkt können Sie zunächst eine geschätzte SchülerInnenzahl angeben.

Die verbindliche TeilnehmerInnenzahl muss uns bis 4 Wochen vor dem Vorstellungstermin schriftlich bekannt gegeben werden. Diese Zahl gilt als verbindliche Meldung und dient zur Abrechnung. Ab dem Stichtag vier Wochen vor der Vorstellung ist keine kostenlose Reduzierung der gebuchten Sitzplätze mehr möglich. Ab diesem Zeitpunkt treten die Stornobedingungen in Kraft (siehe Pkt. 9). Dies betrifft auch in der Zwischenzeit ausgetretene SchülerInnen (siehe Pkt. 10).

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