Apr24
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10 SchülerInnen die während der Stornofrist austreten
Bitte beachten Sie, dass auch für SchülerInnen, die verbindlich angemeldet wurden und aufgrund eines kurzfristigen Schulaustritts nicht an der Vorstellung teilnehmen, grundsätzlich die Stornogebühren gelten. Kulanzhalber ist hier jedoch zumindest der Unkostenbeitrag von € 2,00 einzubehalten und in der Endabrechnung zu berücksichtigen. Nachträgliche Abzüge der Eintrittsgelder aufgrund von Schulaustritten werden nicht akzeptiert.